KünstlerInnen können sich für Kunstpreis „CityARTists 2023“ bewerben

9. Januar 2023

Bonner Künstler*innen können sich bis Freitag, 28. April 2023, als „CityARTist 2023“ bewerben. Das NRW-Kultursekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2023 wieder zehn Förderpreise in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Diese richten sich an Bildende Künstler*innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie.

Die Preisgelder werden in Form von Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler*in und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler*innen aus zehn Städten ausgezeichnet. Neben Bonn nehmen außerdem die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal teil.

Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler*innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hoch-schule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler*innen, die sich bereits in den Vorjahren beworben haben, sind eingeladen, dies erneut zu tun. Die bisherigen CityARTists-Preisträger*innen können sich nicht erneut bewerben. Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts der Stadt Bonn einen Kunstschaffenden aus und schlägt sie oder ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.

Bewerbung erfolgt digital

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (maximal zwölf Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Aus¬bildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich.

Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die beabsich¬tigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammen¬hang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstler*innen maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt frist¬gerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.
Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2023 bekannt gegeben.

Bewerber*innen wenden sich bitte an das Kulturamt der Stadt Bonn, unter kulturamt@bonn.de. Weitere Informationen sind unter www.cityartists.de verfügbar.


Bad Honnefer Zeitung (BHZ)

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